Schriftlich bestätigt: Amt Boostedt-Rickling bleibt bis Ende 2028 freigestellt

Das Sozialministerium hat der Amtsverwaltung am 24. Juli schriftlich bestätigt, dass das Amt Boostedt-Rickling für die Dauer des Reservebetriebs der Landesunterkunft keine Geflüchteten dezentral unterbringen muss.

Die Landesunterkunft geht zum 1. Januar 2027 in den Reservebetrieb und wird bis zum Ablauf des Mietvertrages am 30. November 2028 nur im Bedarfsfall aktiviert.

Grundlage ist die Ausländer- und Aufnahmeverordnung. Bei Ämtern wird nicht danach unterschieden, ob eine Landesunterkunft aktiv oder inaktiv betrieben wird. Das Ministerium stellt entsprechend klar, dass sich an der bisherigen Freistellung für die Dauer des Reservebetriebs nichts ändert. Erklärtes Ziel der Regelung ist es, auch Standortkommunen mit Reserveliegenschaften zu entlasten.

Angestoßen hat diese Klarstellung Amtsdirektor Jörn Klatt mit seinem Schreiben vom 3. Juli. Dafür gebührt ihm unser Dank. Er hat nicht abgewartet, wie das Land die Neuberechnung der Quoten zum 1. Januar 2027 auslegt, sondern früh nachgefasst und eine belastbare Antwort eingeholt. Ohne Aufnahmequote hätte das Amt rechnerisch rund 55 Personen im Jahr unterbringen müssen. Diese Frage jetzt geklärt zu haben, verschafft dem Amt und den sechs Gemeinden die nötige Planungssicherheit.

Unser Dank gilt ebenso Bürgermeister Hartmut König. Die Gemeinde Boostedt hat die Landesunterkunft über zehn Jahre mitgetragen und in dieser Zeit verlässlich mit dem Land zusammengearbeitet. Das Ministerium erkennt diese Leistung in seinem Schreiben ausdrücklich an. Es nennt die Zusammenarbeit mit dem Amt kooperativ und konstruktiv und hebt den Runden Tisch sowie das Engagement der vielen Ehrenamtlichen hervor, das weit über das normale Maß hinausgehe. Dieses Lob geben wir gerne weiter an alle, die sich in Boostedt in den vergangenen Jahren eingebracht haben.

Klar benennt das Ministerium auch die Grenze der Regelung. Mit der Schließung der Landesunterkunft entfällt die Freistellung. Läuft der Mietvertrag wie geplant im November 2028 aus, ist das Amt anschließend aufnahmeverpflichtet und muss Wohnraum sowie Schul- und Kitaplätze bereitstellen. Die Schlüsselzuweisungen, die mit dem Betrieb der Landesunterkunft verbunden sind, entfallen dann ebenfalls.

Das Amt hat unmittelbar nach Bekanntwerden der auslaufenden Mietverträge mit den Planungen begonnen. In Rickling entsteht an der Ricklinger Straße am Bolzplatz ein Neubau für rund 40 Personen, auch weil die Obdachlosenunterkunft in Fehrenbötel abgängig ist und abgerissen wird. In Boostedt kommen nach Angaben von Bürgermeister König die ehemalige Feuerwehr am Dorfring sowie ein von der Gemeinde erworbenes Gebäude an der Westpreußenstraße infrage.

Am Ablaufszenario für den Reservebetrieb arbeitet das Land derzeit noch. Sobald es vorliegt, will das Ministerium dem Amt die wichtigsten Eckdaten übermitteln. Die Liegenschaft soll bis Ende November 2028 leer gezogen sein.

Bis dahin bleiben gut zwei Jahre. Für Aufstellungsbeschlüsse, Bauleitplanung, Vergabe und Bauzeit ist das knapp. Wir werden den Fortgang in der Gemeindevertretung eng begleiten.

Ihre CDU Boostedt