Parlament und Regierung sind bis zur Neuwahl voll handlungsfähig
Zum heute verkündeten Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Landeswahlgesetz erklären der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Dr. Christian von Boetticher:
„Das Landesverfassungsgericht hat in seiner Begründung zweifelsfrei festgestellt, dass Parlament und Regierung bis zu einem Neuwahltermin voll arbeits- und handlungsfähig sind. Diesen Auftrag werden wir gemäß der Koalitionsvereinbarung erfüllen, wozu auch das für das Land existenziell wichtige Ziel der Haushaltskonsolidierung gehört. Schleswig-Holstein kann sich angesichts der drängenden Probleme einen politischen Stillstand nicht erlauben. Die Zeit bis Ende Mai 2011 werden wir für eine sorgfältig vorzubereitende Änderung des Landeswahlgesetzes im Sinne der Entscheidung nutzen. Ziel ist es, eine erhebliche Überschreitung der verfassungsgemäß festgelegten Zahl von 69 Abgeordneten zu verhindern.
Dr. Philipp Murmann MdB – Wahlkreis 6
Torsten Geerdts MdL, Landtagspräsident
Gemeinde Boostedt
CDU Kreisverband Segeberg
Kreis Segeberg
Schleswig-Holstein 2020








